Aktuelles
Zur mündlichen Verhandlung am gestrigen Tage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und dem danach am späten Nachmittag verkündeten Urteil nehmen wir nach Rücksprache mit unserem Rechtsanwalt wie folgt Stellung:
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit dem am späten Nachmittag verkündeten Urteil das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14.11.2024 aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen. Diese Entscheidung war nach dem Gang der mündlichen Verhandlung zu erwarten. Das Gericht stellt, wie es sich auch aus seiner Presseerklärung vom 26.3.2026 ergibt, grundsätzlich nicht infrage, daß der Staat, und damit auch die Stadt Nürnberg, zur parteipolitischen Neutralität gemäß Art. 21 Abs. 1 GG verpflichtet ist.
Ob die Stadt Nürnberg im vorliegenden Falle diese Neutralitätspflicht durch die Mitgliedschaft in der Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg verletzt hat, konnte das Bundesverwaltungsgericht indessen auf der Grundlage der Feststellungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im angefochtenen Urteil nicht entscheiden. Dazu hätte wohl unter anderem die Feststellung getroffen werden müssen, daß die Stadt Nürnberg in dieser Vereinigung lenkenden Einfluss im Sinne gegen die AfD gerichteter Aktionen nimmt oder solche Aktionen gezielt unterstützt. Ferner müsste erst festgestellt werden, ob der Satzungszweck der Allianz oder ihr tatsächlicher Hauptzweck darin bestünde, der AfD im politischen Wettbewerb Nachteile zuzufügen.
Letzteres ist nach unserer Auffassung der Fall.
Wir werden im weiteren Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof den Beweis dafür antreten, daß der tatsächliche Hauptzweck der Allianz offensichtlich darin besteht, der AfD im politischen Wettbewerb Nachteile zuzufügen, und daß die Stadt Nürnberg sowohl einen lenkenden Einfluss im Sinne gegen die AfD gerichteter Aktionen nimmt und solche Aktionen auch gezielt unterstützt.
Wenn nach diesen Kriterien ein Eingriff in das Recht der AfD aus Art. 21 Abs. 1 GG vorliegt, dann war er nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.
Das wäre nur dann der Fall, wenn die Stadt Nürnberg sich insoweit darauf berufen könnte, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten und darlegen könnte, daß die jeweiligen Äußerungen der Allianz zur Verteidigung der demokratischen Grundordnung notwendig waren.
Das ist jedenfalls bis jetzt nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts nicht geschehen. Nach unserer Auffassung wird das auch nicht möglich sein, denn die AfD verfolgt keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen, steht vielmehr fest auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Die Kommunalwahl 2026 in Bayern ist nun Geschichte. Dies bietet Anlass für ein kurzes Resümee.
Zunächst möchten wir uns an dieser Stelle nochmals sehr herzlich bei allen unseren Wählern für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken. Unzählige gute Gespräche an Infoständen sowie viele spontane und angenehme Begegnungen beim Plakatieren waren für uns eine große Motivation.
Wie schon in vergangenen Wahlkämpfen wurden erneut über 50 % unserer Plakate kurz nach dem Aufhängen zerstört. Offensichtlich verfügen die Täter über ein fragwürdiges Verständnis von Demokratie und politischem Wettbewerb. Geschenkt: Wenn das Ergebnis dieses antidemokratischen Vandalismus Wahlergebnisse wie jene vom 8. März hervorbringt, bleiben wir gelassen.
Wahl zum Stadtrat
Betrachtet man lediglich die Rangfolge der Parteien nach Prozentwerten, so scheint sich im Vergleich zu 2020 wenig verändert zu haben. Dies würde allerdings zu kurz greifen, denn die Veränderungen sind erheblich.
Während die CSU ihr Ergebnis leicht verbessern konnte, setzt sich der Niedergang der SPD ungebremst fort. Mit OB-Kandidat Nasser Ahmed erzielte sie ihr schlechtestes Ergebnis seit Bestehen der Bundesrepublik. Die Partei, die die Stadtpolitik über Jahrzehnte geprägt hat, kommt nur noch auf 13 Sitze – 2014 waren es noch 32.
Auch die Grünen mussten deutliche Verluste hinnehmen. Unter der blassen Spitzenkandidatin Walthelm sank die Zahl der Sitze von 14 auf zehn.
Unsere Partei konnte – mit OB-Kandidat Roland Hübscher an der Spitze – die Zahl ihrer Sitze im Stadtrat im Vergleich zur Wahl 2020 verdoppeln und ist nun mit acht Mandaten vertreten. Ein tolles Ergebnis, über das wir uns riesig freuen.
Wahl des Oberbürgermeisters
Das Ergebnis der Stichwahl vom 22. März war nach der ersten Runde zwei Wochen zuvor keine große Überraschung. Markus König (CSU) bleibt für die kommenden sechs Jahre Oberbürgermeister unserer Stadt.
Die kommenden sechs Jahre
Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird sich an der Zusammenarbeit zwischen CSU und SPD im Stadtrat nichts ändern. Der aktuelle Fraktionsvorsitzende der CSU scheint Ambitionen auf das Amt des zweiten Bürgermeisters mit dem Schwerpunkt Mobilität zu haben. Bleibt das Amt des dritten Bürgermeisters für die SPD. Die deutsche Sozialdemokratie hat in den letzten Jahren Erfahrungen mit bitteren Niederlagen sammeln können und nicht selten scheint der gescheiterte „Spitzenkandidat“ mit einem Amt als Trostpflaster belohnt zu werden. Der weitere Verlust von fünf Ratssitzen für die SPD könnte für Nasser Ahmed also durchaus bis ins Amtszimmer des Dritten Bürgermeisters führen.
Sechs spannende Jahre liegen vor uns. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen, Anregungen oder Anliegen haben – oder besuchen Sie uns im Rathaus.
Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, das die Stadt Nürnberg zum Austritt aus der sogenannten „Allianz gegen Rechtsextremismus“ verpflichtet, ist ein bedeutender Sieg für die Demokratie und die politische Neutralität unserer Institutionen. Es zeigt, dass auch in Zeiten zunehmender ideologischer Polarisierung das Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb gewahrt bleibt.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg in der Allianz gegen Rechtsextremismus nicht deswegen von der AfD beanstandet wurde, weil sich diese Allianz in ihrer Arbeit gegen Rechtsextremismus richtet, sondern weil sie sich in den letzten Jahren zunehmend nahezu ausschließlich gegen die AfD richtet und diese auch namentlich in ihren Broschüren benennt und diffamiert. Das Engagement der Stadt gegen Extremismus jeder Art findet jedoch die ausdrückliche Unterstützung der Alternative für Deutschland. Was wir jedoch nicht akzeptieren, ist die durchschaubare Taktik, alles, was dem eigenen Weltbild nicht entspricht, als „rechtsextremistisch“ zu definieren und die betreffenden Politiker dann mit allen Mitteln zu diskreditieren.
Die Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg in einer Organisation, die sich explizit gegen eine nicht verbotene Partei wendet, stellt einen klaren Verstoß gegen die gebotene Neutralität öffentlicher Institutionen dar. Das Gericht hat mit seinem Urteil bestätigt, dass solche parteiischen Allianzen keinen Platz in der politischen Landschaft haben sollten.
Dieses Urteil sollte als Weckruf für alle Kommunen dienen, ihre Mitgliedschaften in politisch motivierten Bündnissen zu überdenken und sich auf ihre eigentlichen Aufgaben zu konzentrieren: die Vertretung und den Dienst am Bürger, unabhängig von parteipolitischen Präferenzen.
Die AfD wird weiterhin für die Einhaltung demokratischer Grundsätze eintreten und sich gegen jede Form der Diskriminierung und Ausgrenzung wehren. Wir fordern alle politischen Akteure auf, den Dialog zu suchen und die Meinungsvielfalt zu respektieren, anstatt sich in ideologischen Grabenkämpfen zu verlieren. Nur so kann eine lebendige und funktionierende Demokratie gewährleistet werden.
Die Maskerade der Nürnberger Linken und Grünen
Die Maskerade der Nürnberger Linken und Grünen: Wenn selektives Schweigen plötzlich zur Parole wird. Wo war der Aufschrei, als Maduro sein Volk aushungerte? Die plötzliche „Solidarität“ von Nürnberger Linken, Grünen & DGB ist nichts als antiamerikanischer Reflex und billiger Wahlkampf. Eine Abrechnung mit dem selektiven Schweigen.
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Sehr geehrte Besucher unserer Internetseite,
zusammengefunden haben wir uns als Bürger mit unterschiedlicher Geschichte und Erfahrung, mit unterschiedlicher Ausbildung, mit unterschiedlichem politischen Werdegang. Das geschah in dem Bewusstsein, dass es an der Zeit war, ungeachtet aller Unterschiede, gemeinsam zu handeln und verantwortungsbewusst zu tun, wozu wir uns verpflichtet fühlen. Wir kamen zusammen in der festen Überzeugung, dass die Bürger ein Recht auf eine echte politische Alternative haben, eine Alternative zu dem, was die politische Klasse glaubt, uns als „alternativlos“ zumuten zu können.
Wir setzen uns mit ganzer Kraft dafür ein, unser Land im Geist von Freiheit und Demokratie grundlegend zu erneuern und eben diesen Prinzipien wieder Geltung zu verschaffen. Wir sind offen gegenüber der Welt, wollen aber Deutsche sein und bleiben. Wir wollen die Würde des Menschen, die Familie mit Kindern, unsere abendländische christliche Kultur, unsere Sprache und Tradition in einem friedlichen, demokratischen und souveränen Nationalstaat des deutschen Volkes dauerhaft erhalten.
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